Verkaufs- und Lieferbedingungen
Wir liefern Schwergut über weite Entfernungen zu sensationellen
Preisen. Unsere Aufbaudienste kommen auf Ihren Wunsch in den entlegensten
Ort. Dies ist außer durch unser rationelles Konstruktions-,
Herstell- und Verteilersystem nur durch Ihre Unterstützung
bei der sachlichen Bearbeitung des uns erteilten Auftrages möglich.
Deswegen sind wir insbesondere auf die Beachtung und Einhaltung
folgender Verkaufs- und Lieferbedingungen angewiesen:
1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Bestellungen
Ihre Bestellung ist nur wirksam, wenn sie von uns innerhalb eines
Monats nach Eingang schriftlich bestätigt wird. Auch danach
wird sie mit unserer Bestätigung wirksam.
3. Änderungen
Änderungen der Bestellung sind, soweit es sich nicht um Sonderanfertigungen
handelt, bis zum Abruf der Anlieferung möglich.
4. Vertragsform
Alle Verträge und Vereinbarungen bedürfen unabdingbar
der Schriftform. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen
und Nebenabreden jeder Art. Alle Abreden mit unseren Mitarbeitern
im Außendienst sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt werden.
5. Kaufgegenstand
Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe der im Zeitpunkt der Lieferung
geltenden Preisliste mit Katalog (Baubeschreibung.) Geringfügige
Änderungen und Abweichungen, Beschreibungen und Zeichnungen,
auch in den Maßen, bleiben vorbehalten.
6. Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist - soweit erforderlich - von Ihnen unverzüglich
nach Eingang unserer Auftragsbestätigung und der von uns erstellten
Bauantragsunterlagen (Bauzeichnung, statische Berechnung und ggf.
Wärmeschutzberechnung) durch Stellen eines Bauantrags bei der
Behörde einzuholen. Bei unseren in Preisliste und Katalog abgebildeten
und beschriebenen Stahlbeton- Fertigteil- Gebäuden handelt
es sich um amtlich geprüfte Typenkonstruktionen. Die amtlichen
Güteprüfzeugnisse für die Stahlbeton- Fertigteile
stehen Ihnen erforderlichenfalls zur Verfügung. Sonderberechnungen
(z. B. für Sonder-Schneelast) können gegen Erstattung
der dadurch entstehenden Kosten erstellt werden. Falls Ihnen die
Baugenehmigung zur Aufstellung des Kaufgegenstandes auf dem in der
Bestellung bezeichneten Grundstück ohne Ihr Verschulden von
der Baubehörde, nachdem Sie einen Bauantrag gestellt haben,
aus baurechtlichen Gründen nicht erteilt werden sollte, sind
Sie berechtigt, kostenlos vom Vertrage zurückzutreten. Die
Rücktrittserklärung muss unverzüglich nach der Ablehnung
der Baugenehmigung schriftlich unter Beifügung des Bescheides
des Bauamtes erfolgen. Sie ist nur wirksam, wenn die Einlegung eines
Rechtsbehelfs nach unserer Auffassung keine Aussicht auf Erfolg
hat und es Ihnen nicht möglich ist, im Rahmen unseres Lieferprogramms
die zur Erteilung der Baugenehmigung erforderlichen Vorraussetzungen
zu schaffen, wobei es unerheblich ist, inwieweit ein baurechtlich
genehmigungsfähiger Kaufgegenstand aus unserem Lieferprogramm
von dem ursprünglich bestellten Kaufgegenstand, der nicht genehmigungsfähig
ist, abweicht, weil es allein darauf ankommt, die Vorraussetzungen
für eine baurechtliche Genehmigungsfähigkeit nachträglich
zu schaffen. Bei wirksamer Rücktrittserklärung erhalten
Sie die geleistete Anzahlung voll von uns zurück. Der Rücktritt
ist ausgeschlossen, wenn Sie den Kaufgegenstand bei uns bereits
zur Auslieferung abgerufen haben.
7. Abruf
Die Lieferung ist von Ihnen alsbald nach Erteilung der Baugenehmigung
schriftlich abzurufen. Sollte innerhalb von 12 Monaten gemäß
Ziffer 6 nach Auftragsbestätigung weder ein Abruf erfolgen
noch der Rücktritt vom Vertrage unter Vorlage des Ablehnungsbescheides
erklärt sein, sind wir nach vorheriger Mahnung und Nachfristsetzung
berechtigt, die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und eine
Entschädigung in Höhe von 20% der Bruttoauftragssumme
einschließlich der Mehrwertsteuer zu verlangen.
8. Lieferfrist
Der Liefertermin wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, unter
Ausnutzung einer für Sie günstigen Beiladungsmöglichkeit
eingeplant, sobald Sie den Kaufgegenstand schriftlich abgerufen
haben. Vereinbarte oder festgesetzte Liefertermine werden von uns
nach Möglichkeit eingehalten; sie gelten nicht als Fixgeschäfte.
Wird ein vereinbarter Liefertermin überschritten, so sind Sie
berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, nachdem Sie uns schriftlich
eine Nachfrist von mindestens sechs Wochen bzw. bei Objekten über
50 qm bebaute Fläche von mindestens zwölf Wochen gesetzt
haben. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn und solange
die Lieferverzögerung auf höherer Gewalt, insbesondere
auf Krieg, Aussperrung, Streik, Betriebsunterbrechungen, Witterungsverhältnissen,
Transportschäden u.a.m. beruht. Das gleiche gilt, wenn einer
unserer Zulieferer von derartigen Umständen betroffen wird
und uns eine anderweitige Ersatzbeschaffung zu angemessenen Preisen
und Bedingungen nicht möglich ist. Schadenersatzansprüche
wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen sind, soweit die Vorraussetzungen
des Verzugs nicht vorliegen, in jedem Fall ausgeschlossen.
9. Transport
Wird der Transport vereinbarungsgemäß non uns übernommen,
so erfolgt der Transport auf Ihre Kosten und unsere Gefahr. In diesem
Falle haben Sie sich eine etwaige Unvollständigkeit oder Beschädigung
der Lieferung zum Zwecke der Beweissicherung vom LKW-Fahrer sofort
bescheinigen zu lassen oder, falls dies nicht möglich ist,
den Transportschaden innerhalb von einer Woche nach Ablieferung
schriftlich bei uns anzuzeigen. Andernfalls sind Ansprüche
wegen Transportschaden ausgeschlossen. Ansonsten erfolgen alle Lieferungen
auf Ihre Gefahr und Kosten ab Werk. In diesem Falle verpflichten
wir uns, bei einem Schadensereignis unsere etwaigen Schadenersatzansprüche
gegen den Spediteur, Frachtführer usw. an Sie abzutreten.
10. Abnahme
Falls der Transport vereinbarungsgemäß von uns durchgeführt
wird, werden wir Ihnen den Zeitraum der Anlieferung mitteilen. Sie
verpflichten sich, die Lieferung innerhalb des angekündigten
Zeitraums zwischen 7 Uhr und 20 Uhr oder nach besonderer Vereinbarung
auf der Baustelle abzunehmen. Etwaige Wartezeiten können zu
Ihren Lasten berechnet werden. Die Anlieferung erfolgt so weit an
die Baustelle, wie diese nach Auffassung unseres LKW-Fahrers ohne
Gefährdung von Fahrzeug, Fracht und fremdem Eigentum zu erreichen
ist. Das Abladen vom Lkw ist unsere Sache. Befinden Sie sich zur
Zeit der Anlieferung nicht auf der Baustelle oder kann das Material
nicht innerhalb eines Bereiches von ca. 5 m von der Baustelle durch
den Lkw gestapelt werden, so sind wir berechtigt, die Materialien
nach eigenem Ermessen an einem uns geeignet erscheinenden Platz
auf der Baustelle abzuladen. Die Gefahr für die Materialien
geht mit Abladen auf Sie über.
11. Mängelrügen
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Wochen schriftlich
anzuzeigen. Diese Frist beginnt im Zeitpunkt der Anlieferung. Soweit
die Mängel zu diesem Zeitpunkt noch nicht offensichtlich sein
sollten, beginnt die Frist mit dem Eintritt der Offensichtlichkeit.
Die Mängel sind unter Angabe des schadhaften Teiles, der Teile-Nummer
und der Schadensstelle genau zu bezeichnen. Erforderlichenfalls
sind die Mängel in eine Ihnen dafür übersandte Abbildung
einzutragen. Für Mängel, die nicht nach Maßgabe
dieser Bestimmungen geltend gemacht werden, entfallen alle Gewährleistungs-
und Schadensersatzansprüche.
12. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr dafür, dass sich der Kaufgegenstand
im Zeitpunkt der Anlieferung im Zustande der jeweils maßgebenden
Baubeschreibung befindet und nicht mit Fehlern behaftet ist, die
seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen.
Wir verpflichten uns, Mängel, die innerhalb von sechs Monaten
nach Anlieferung rechtswirksam bei uns geltend gemacht worden sind,
durch Nachbesserung zu beseitigen. Wir sind berechtigt, derartige
Nachbesserungsarbeiten nicht selbst auszuführen, sondern auf
unsere Kosten durch einen ortsansässigen Handwerker ausführen
zu lassen. Die Nachbesserungspflicht erlischt, wenn Sie uns bzw.
dem beauftragten Handwerker keine Gelegenheit zur Nachbesserung
geben. Kommen wir der Nachbesserungspflicht trotz einer von Ihnen
gesetzten Nachfrist, die mindestens acht Wochen betragen muss, nicht
nach, so sind Sie berechtigt, statt der Nachbesserung eine Minderung
des Kaufpreises zu verlangen; für die Frist gilt Ziff.8 Abs.
2 entsprechend. Alle weitergehenden Gewährleistungs- und Schadensersatz-
und Rücktrittsansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Eine etwaige Mängelrüge entbindet Sie nicht von der Einhaltung
der vereinbarten Zahlungsverpflichtung. Im Falle der Mangelhaftigkeit
des gelieferten Kaufgegenstandes darf allenfalls ein der Mangelhaftigkeit
des Kaufgegenstandes entsprechender Teil des Kaufpreises zurückbehalten
werden.
13. Preise
Alle Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist,
ab Werk in Euro. Die vereinbarten Preise entsprechen dem Stande
der Material-, Lohn- und sonstigen Kosten. Sollten diese Kosten
bis zur Lieferung, soweit eine Lieferung nicht innerhalb von 4 Monaten
nach Vertragsabschluß erfolgt ist, steigen, so dass unsere
Listenpreise nach Maßgabe der Kostensteigerung erhöht
werden, sind stattdessen die im Zeitpunkt der Lieferung geltenden
und nach Maßgabe der Kostensteigerung erhöhten Listenpreise
ausschlaggebend. Preiserhöhungen werden wir in geschäftsüblicher
Weise vorher ankündigen.
14. Zahlung
Die Zahlungen sind zu den vereinbarten Zeitpunkten ohne Abzug in
bar oder auf eines unser Geschäftskonten unabhängig vom
Eingang der Lieferung und ohne Rücksicht auf die zeitliche
Durchführung etwa übernommener Montagearbeiten zu leisten.
Die Annahme von Schecks und Wechseln bleibt in jedem Falle vorbehalten
und erfolgt nur zahlungshalber, nicht an Erfüllungs Statt.
Diskontspesen gehen in jedem Falle zu Ihren Lasten. An- und Vorauszahlungen
sind ohne Einfluß auf die Preise. Sie werden gutgeschrieben
und auf die vereinbarten Preise verrechnet. Unsere Mitarbeiter im
Außendienst sind nur bei Vorlage einer schriftlichen Inkasso-Vollmacht
befugt, Zahlungen entgegenzunehmen. Sie können nur mit Gegenforderungen,
die wir schriftlich anerkannt haben, aufrechnen bzw. ein Zurückhaltungsrecht
geltend machen.
15. Zahlungsverzug
Bleiben Sie mit den vereinbarten Zahlungen im Rückstand, so
haben Sie ab Verzug die rückständigen Beträge mit
2% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank zu verzinsen; die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Kommen Sie mit einem höheren
Betrag als 10% des Kaufpreises in Verzug, so sind wir berechtigt,
vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen, ohne dass es einer Nachfristsetzung und einer Androhung
im Sinne des §326 Abs. 1 BGB bedarf.
16. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem Kaufvertrage vor. Sie dürfen, solange
der Eigentumsvorbehalt besteht, den Kaufgegenstand weder verpfänden
noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen
haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Die Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt
vom Vertrage. Nehmen wir aufgrund unseres Eigentumsrechts den Kaufgegenstand
zurück, so sind Sie verpflichtet, ihn sofort spesen- und frachtfrei
an uns zurückzusenden. Sie haften uns für den Minderwert,
für den getätigten Aufwand und für den entgangenen
Gewinn. Für den Fall, dass Sie den Kaufgegenstand im Rahmen
eines kaufmännischen Verkehrs veräußern oder verarbeiten,
treten Sie hiermit Ihre sämtlichen Forderungen aus Veräußerungen
oder Verarbeitungen gegen Ihren Abnehmer in Höhe des Lieferungs-Gegenwertes
mit allen Nebenrechten an uns ab. Sie verpflichten sich, uns den
jeweiligen Abnehmer namhaft zu machen. Wir sind berechtigt, dem
Abnehmer die Abtretung anzuzeigen und Zahlung an uns zu verlangen.
Ziehen Sie die Forderung selbst ein, so tun Sie dies nur treuhändlerisch
für unsere Rechnung. Der eingezogene Erlös steht uns zu
und ist an uns abzuliefern. Der Kaufgegenstand wird auch nach erfolgter
Aufstellung und Inbetriebnahme nicht wesentlicher Bestandteil des
Grundstücks oder eines anderen Gebäudes.
17. Aufbaudienst
Der Aufbau kann aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung von uns
ausgeführt werden. Unser Aufbaudienst arbeitet nach den Weisungen
des Käufers und seiner Bevollmächtigten und haftet nur
für die sach- und fachgerechte Aufstellung nach Maßgabe
der Baubeschreibung. Die Aufbaubasis wird von Ihnen gestellt. Sie
muss im Zeitpunkt des Abrufes der Lieferung den Ihnen von uns angegebenen
Anleitungen und Maßangaben entsprechen, insbesondere eben,
hart, und absolut waagerecht (nach DIN 18202) und beim Aufbau schnee-
und eisfrei sein. Bei Pergola, Balkon, Carport, Freisitz oder Schutzwand
sind die Löcher entsprechend unserer Angaben vorzubereiten.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so können wir
nach unserer Wahl entweder den Aufbau ablehnen oder Ihnen eine abgemessene
Frist setzen oder die Aufbaubasis selbst in einen aufbaufähigen
Zustand versetzen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten fallen, auch
im Wiederholungsfalle, Ihnen zur Last. Soweit unserem Aufbaudienst
vereinbarungsgemäß weitere Arbeiten übertragen werden,
z.B. Weitertransporte gemäß Ziffer 10, Absatz 2, werden
diese zum Stundennachweis zusätzlich zum Aufbaupreis berechnet.
Die von Ihnen vorbereitete Aufbaubasis gilt, wenn nichts anderes
vereinbart wird, als Bauplatz-Einmessung. Die Baustelle wird besenrein
übergeben. Baustoffreste und Verpackungen sind bauseits z.B.
über das DSD zu entsorgen. Im übrigen gelten für
den Aufbau Ziff. 7 bis 12 entsprechend.
Bei Lieferung ins Ausland gilt deutsches Recht.
Andere Vetragsbedingungen, die vom die vom Vorstehenden abweichen
und von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt worden
sind, haben keine Gültigkeit.
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